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Montan-Mitbestimmungsgesetz

Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen
der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie



 

 





1.  Allgemeines
  § 1 Arbeitnehmermitbestimmung in den Aufsichtsräten; Anwendungsbereich
  § 2 Vorrang des Montan-Mitbestimmungsgesetzes
2.  Aufsichtsrat
  § 3 Aufsichtsrat bei GmbH
  § 4 Zusammensetzung, Rechte und Pflichten der Mitglieder
  § 5 Wahl der Vertreter der Anteilseigner
  § 6 Wahl der Vertreter der Arbeitnehmer
  § 7 (aufgehoben)
  § 8 Wahl des weiteren Mitglieds; Vermittlungsausschuss
  § 9 Größerer Aufsichtsrat
  § 10 Beschlussfähigkeit
  § 11 Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds
3.  Vorstand
  § 12 Bestellung durch den Aufsichtsrat
  § 13 Arbeitsdirektor
4.  Schlußvorschriften
  § 14 Inkrafttreten
  § 14a (gegenstandslos)
  § 15 Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen
  Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet A Abschnitt III
(BGBl. II 1990, 889, 1022)
- Maßgaben für das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr) -


 

Ergänzende Vorschriften:

Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie

 

Wahlordnung zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz

 

 

 

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